Festlegungen für Sollnachzeiten finden sich in DIN 18041 „Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen”. Die in dieser Norm dargestellten Formeln zur Berechnung der Sollnachhallzeit (Tsoll) gelten für Räume in besetztem Zustand. Im Allgemeinen soll die Nachhallzeit des Raumes in unbesetzten Zustand nicht mehr als 0,2 s über dem Sollwert nach Nr. 4.3.2 der DIN 18041 liegen.
In der Norm DIN 18041 werden in Abhängigkeit verschiedener Nutzungsarten und des Raumvolumens Sollwerte der Nachhallzeit angegeben. Die unterschiedenen Nutzungsarten sind Unterricht, sonstige Sprachdarbietungen, Musik und Sport.
Der Sollwert der Nachhallzeit in Sekunden für die Nutzungsart Unterricht ist wie folgt zu berechnen:
Für ein Standardklassenzimmer mit einem Raumvolumen von 180 m³ ergibt sich eine Sollnachhallzeit von 0,55 s.
DIN 18041 sieht einen Toleranzbereich der Nachhallzeit in Abhängigkeit von der Frequenz vor. Dieser beträgt bei mittleren Frequenzen +/- 20 Prozent.

Abbildung: Frequenzabhängigkeit der Nachhallzeit T bezogen auf den Sollwert
Nach der Norm DIN 18041 wird empfohlen in folgenden Fällen der Nutzungsart Unterricht die Sollnachhallzeit nochmals um 20 Prozent zu reduzieren (insbesondere in den Oktavbändern 250 Hz bis 2000 Hz):
Werden die Messungen der Nachhallzeit unbesetztem Zustand durchgeführt, kann aus dem im unbesetzten Zustand gemessenen Wert der im besetzten Zustand zu erwartende Wert der Nachhallzeit berechnet werden. DIN 18041 sieht folgende frequenzabhängige äquivalente Schallabsorptionsflächen für einen Schülern in Unterrichtsräumen vor:
| Oktavband-Mitten- frequenz in Hz |
125 | 250 | 500 | 1000 | 2000 |
| A in m² | 0,05 | 0,33 | 0,43 | 0,32 | 0,38 |
Es handelt sich hierbei um Näherungswerte. In der Realität kann die äquivalente Absorptionsfläche von Personen in Abhängigkeit ihrer Kleidung (jahreszeitlich bedingt) schwanken.
DIN 18041 ist als allgemein anerkannte Regel der Technik bei allen Neubauten, Umbauten und Sanierungen zu beachten. Für Gebäude, die vor Mai 2004 errichtet, umgebaut oder saniert wurden, war die Vorgängernorm DIN 18041 von Oktober 1968, die etwas höhere Werte zu ließ, anzuwenden.
Die rechtliche Verpflichtung zur Anwendung dieser Normen ergibt aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung, dem Sozialgesetzbuch VII sowie der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention” GUV-VA1.